DGUV gibt Tipps
PRESSEMITTEILUNG

Hautkrebs vermeiden mit dem richtigen Sonnenschutz

Bei Tätigkeiten im Freien Sonnenschutz nicht vergessen (© DGUV)

Heller Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Wie sich Beschäftigte, die häufig im Freien arbeiten, vor dieser Gefahr schützen können, zeigt ein Film der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

„Bei Tätigkeiten im Freien können Beschäftigte das Mehrfache einer Sonnenbranddosis am Tag abbekommen. Das ist eine extreme Belastung für die Haut“, sagt Dr. Marc Wittlich vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Wittlich betreut das Projekt „“GENESIS-UV“. Dabei wird die Sonnenstrahlung in verschiedenen Berufen mit Dosimetern gemessen, die die Beschäftigten während ihrer Arbeit tragen. Wittlichs Ergebnisse lassen keinen Zweifel: Menschen, die im Freien arbeiten, müssen sich schützen.

Die Möglichkeiten vorzubeugen sind vielfältig. Am effektivsten ist es, Arbeitsplätze zu beschatten. „Wenn das nicht möglich ist, sollte der Arbeitgeber zunächst organisatorische Maßnahmen erwägen“, sagt Christopher Wohland von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Können Arbeitszeiten vielleicht in den Vor- oder Nachmittag verlegt werden, um die heftige mittägliche Sonneneinstrahlung zu vermeiden? Auch jeder einzelne Beschäftigte kann etwas tun: Die Kleidung sollte möglichst langärmlig sein, Helm oder Kappe sollten einen Nackenschutz haben. Für Körperstellen, die nicht auf andere Weise geschützt werden können, bleibt die Sonnencreme.

Heller Hautkrebs ist zunächst unauffällig. Deshalb bringt oft erst ein Gang zum Hautarzt Klärung. „Aber wenn heller Hautkrebs früh genug erkannt wird, kann er gut behandelt werden“, sagt Professor Swen Malte John, Experte für berufsbedingte Hauterkrankungen.

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